6 von 9 Grossen Rat des Kantons Aargau am 13. September 2022 eingereicht und vom Regierungsrat am 23. November 2022 abschlägig beantwortet. Der Regierungsrat führte dabei aus, das Gesuch, dass der massgebliche Terrainverlauf vor Ausarbeitung eines konkreten Projekts festzustellen oder abweichend vom natürlichen Verlauf festzulegen sei, könne bereits nach geltendem Recht in einem Vorentscheid verbindlich beantwortet werden. Zusätzliche Rechtsgrundlagen seien nicht nötig.