Sowohl der Gesamthöhe als auch der Fassadenhöhe liegt das massgebende Terrain zugrunde. Das massgebende Terrain ist im öffentlichen Baurecht eine Referenzgrösse für die Bestimmung zahlreicher wichtiger Gebäudeparameter (vgl. Erläuterungen zur IVHB vom 3. September 2013 [im Folgenden: IVHB-Erläuterungen; im Internet: www.ag.ch/bauen > Baurecht > Baubegriffe – IVHB], S. 2). Zur Ermittlung des massgebenden Terrains führte das Verwaltungsgericht im Entscheid [VGE] vom 28. März 2023 [WBE.2022.257], Erw. 3.2, publ. a.a.O., Folgendes aus: " 3.2 (…)