"Nachweis massgebendes Terrain" vom 29. Februar 2024 eingeflossen. Aufgrund der Tatsache, dass von den damaligen Plänen keine 3D- Modelle bestünden und das Terrain aus wenigen Gebäude- bzw. Geländeschnitten bestehe, sei eine Ausmittlung unumgänglich. lm Gegensatz zum gewachsenen Terrain, bei dessen Ermittlung auf ein enges Raster von (aktuellen) Geometeraufnahmen abgestellt werden könne, bedinge die Darstellung des massgebenden Terrains der IVHB zwangsläufig eine gewisse Ausmittlung für Bereiche, in denen nicht eine fixe Höhenkote aus alten Plänen übernommen werden könne. An der Ermittlung des massgebenden Terrains sei nach Ansicht der Vorinstanz nichts auszusetzen. 6.2