In seiner Beschwerdeantwort macht der Gemeinderat geltend, dass mittels Beizugs der Baugesuchsunterlagen des Gebäudes Nr. aaa, M-Strasse, habe hergeleitet werden können, dass das ursprüngliche Terrain auf den Grundstücken ccc und bbb abgegraben worden sei, um eine ebene Gartenfläche im Westen des Gebäudes zu erstellen. Aus den am 12. März 1951 bewilligten Baugesuchunterlagen hätten relevante Rückschlüsse auf den natürlich gewachsenen Geländeverlauf getroffen werden können. Die Informationen seien in den bewilligten Plan Nr. 508-5 "Nachweis massgebendes Terrain" vom 29. Februar 2024 eingeflossen.