Im Plan Nr. 508-5 Erdgeschoss des neu projektieren Gebäudes seien diese Höhenkurven respektive Höhenkoten beim Schnitt B-B beim bestehenden Gebäude in grüner Farbe ermittelt und eingezeichnet. Im Grenzbereich zu den Parzellen fff auf der Nordgrenze und Parzelle ggg auf der Südgrenze seien mit dem Bau des Gebäudes Nr. aaa noch heute bestehende Grenzmauern erstellt worden. Das Terrain im Grenzbereich sei unverändert geblieben. Dies belegten die Fotos. Daraus ergäben sich die Höhenkurven und Höhenkoten des massgebenden Terrains in grüner Farbe im Plan Erdgeschoss mit Umgebung. Die direkte Verbindung der Höhenkurven im Grenzbereich der Nord- und Südparzellengrenze seien im Plan als ausge-