Die Bauherrschaft ist der Auffassung, das Bauvorhaben weise eine Fassadenhöhe von 8.89 m und eine Gebäudehöhe von 11,34 m auf. Unter Berücksichtigung der Hangneigung unterschreite das Gebäude die zulässige Fassadenhöhe um 14 cm (8,00 m + 1,03 m - 8,89 m) und die zulässige Gebäudehöhe um 69 cm (11,00 m + 1,03 m – 11,34 m) klar. Massgeblich sei der Baugesuchsplan Nr. 508- 5. Das ursprüngliche massgebende Terrain auf den Grundstücken ccc und bbb sei mit der Erstellung des bestehenden Gebäudes Nr. aaa, M-Strasse abgegraben worden, um u.a. eine relativ ebene Gartenfläche im Westen des Gebäudes zu erreichen.