Zusammenfassend fehlen der erteilten Ausnahmebewilligung nach § 67 BauG die Voraussetzungen, das Bauvorhaben erweist sich infolge Verletzung der Strassenabstandsvorschriften als nicht bewilligungsfähig. Dementsprechend ist die Baubewilligung aufzuheben. (…) 6. Fassaden- und Gebäudehöhen 6.1 Nach Meinung des Beschwerdeführers sind die Fassaden- und Gebäudehöhen falsch ermittelt worden, indem die Bauherrschaft die Höhenkurven aus dem Jahre 1951 ohne gesetzliche Grundlage ausgemittelt habe. Auf die entsprechende Rüge im vorinstanzlichen Verfahren sei der Gemeinderat ebenfalls nicht näher eingegangen.