Mit Schreiben vom 9. Juli 2024 vermutete sie weiter eine Überschreitung der Belastungsgrenzwerte durch einen Whirlpool inkl. Umwälzpumpe. In der Beschwerde lässt sie zusätzlich geltend machen, dass die festgestellten Immissionen auch auf eine weitere, bisher unbekannte Lärmquelle (z.B. eine Klimaanlage) zurückgeführt werden könnten (Beschwerde, S. 9). Schliesslich macht sie in ihrer Replik vom 12. Dezember 2022 geltend, dass nach wie vor nicht ausgeschlossen werden könne, dass im Bereich unter der Pergola/Wintergarten eine entsprechende Anlage erstellt worden sei. Die Beschwerdeführerin beschreibt die Immissionen wie folgt: