8 von 12 3.4.4 Nach dem Gesagten ist die Bitte des Gemeinderats an die Beschwerdeinstanz, die Fotos der Beschwerdegegner 1 und 2 und das Schreiben der Beschwerdegegner 3 und 4 vom 15. August 2024 wegen "schutzwürdiger privater Interessen" nicht weiterzuleiten, unhaltbar.