• Das E-Mail der Beschwerdegegner 1 und 2 an die Hausverwaltung vom 12. Juni 2024 sei nicht vollständig offengelegt worden, weil dort drin unter anderem Themen beschrieben seien, die nichts mit der vorliegenden Klage zu tun hätten. Das für die gemeinderätliche Untersuchung Relevante sei vollständig im Gemeinderatsentscheid vom 2. September 2024 zitiert und somit der heutigen Beschwerdeführerin offengelegt worden.