Die Sachverhaltsabklärungen anlässlich des Augenscheins bestanden darin, zu überprüfen, ob ein 400 kg schweres Cheminée, ein Whirlpool oder eine Klimaanlage auf der Terrasse zu sehen sind. Ein Teil der Terrasse wurde fotografisch dokumentiert, vom massgeblichen nordöstlichen Teil der Terrasse wurden jedoch keine Aufnahmen gemacht (Beschwerdeantwort des Gemeinderats vom 25. November 2024, S.3). Auch wurde nicht ermittelt, was sich unter der Plane im nämlichen nordöstlichen Bereich befindet. Die Abklärung der Situation auf der Terrasse wurde bereits nicht vollständig abgeklärt und dient damit nicht als Entscheidgrundlage.