Laut Gemeinderat war der Augenschein vom 14. August 2024 bewusst ohne Gegenpartei abgehalten worden. Einerseits weil die heutigen Beschwerdegegner 1 und 2 bereits dem ersten Augenschein mit der Beschwerdeführerin und der Gemeinde, welcher auf den 6. September 2024 angesetzt gewesen war, nicht zugestimmt hätten und andererseits, weil das Zugegensein der Beschwerdeführerin für die Sachverhaltsermittlung als nicht notwendig erachtet worden sei (Beschwerdeantwort S. 4). Die Bauverwalterin bestätigte in ihrem an die Beschwerdegegner 1 und 2 gerichteten Schreiben vom 16. August 2024, dass sich auf der Terrasse weder ein 400 kg schweres Cheminée noch ein Whirlpool befinde.