Nicht zuletzt, weil die Mieter explizit E._____ gebeten hätten, einen Augenschein durchzuführen und die Terrasse zu betreten, mache es keinen Sinn, unter der Plane etwas "Verbotenes" zu vermuten (Grundsatz Treu und Glauben). 3. Rechtliches Gehör / Begründungspflicht / Untersuchungsgrundsatz 3.1