Ein solches Vorgehen hätte nach Meinung des Gemeinderats das ohnehin schon länger dauernde Verfahren unnötig und unbegründet in die Länge gezogen. Bezüglich der behaupteten, ohne Baubewilligung vorgenommen Ausbauten auf der Terrasse handle es sich abgesehen von der bestehenden Baubewilligung für eine Pergola hierbei um eine privat-rechtliche Angelegenheit. Allgemein frage sich der Gemeinderat inzwischen, ob der angesprochene Lärm wirklich als lmmissionsklage zu behandeln sei oder ob es sich nicht vielmehr um eine privatrechtliche Angelegenheit unter Nachbarn handle (allenfalls Mietrecht oder Nachbarrecht). Die Beschwerdeinstanz werde um Prüfung gebeten.