Nachdem die Fotos (Anmerkung: durch die Beschwerdeführerin) nicht gesichtet worden waren, alle Fakten vorgelegen hätten und keine gegenteiligen Beweise eingegangen seien, habe der Gemeinderat keinen Grund dazu gesehen, einen weiteren Austausch mit der heutigen Beschwerdeführerin zu führen oder gar einen weiteren Augenschein durchzuführen. Ein solches Vorgehen hätte nach Meinung des Gemeinderats das ohnehin schon länger dauernde Verfahren unnötig und unbegründet in die Länge gezogen.