Die Beweisfotos der Mieterschaft (Beschwerdegegner 1 und 2) vom 1. August 2024 und der Augenschein durch die externe Bauverwaltung vom 14. August 2024 würden dies bestätigen. Die seitens der Beschwerdeführerin vermuteten Lärmquellen seien klar und abschliessend als Cheminée und Whirlpool inkl. Umwälzpumpe beschrieben worden.