Der Gemeinderat vertritt in seiner Beschwerdeantwort die Auffassung, dass die Vornahme der entsprechenden Abklärungen nicht verweigert worden sei. Vielmehr hätten die durchgeführten Abklärungen dazu geführt, dass keine Belastungsgrenzwerte durch vorgenommene Ausbauten auf der Attikaterrasse (montiertes Cheminée sowie Whirlpool inkl. Umwälzpumpe) überschritten würden, da die erwähnten Ausbauten auf der Attikaterrasse nicht existierten. Die Beweisfotos der Mieterschaft (Beschwerdegegner 1 und 2) vom 1. August 2024 und der Augenschein durch die externe Bauverwaltung vom 14. August 2024 würden dies bestätigen.