Die Beschwerdeführerin erblickt in diesem Vorgehen eine mangelhafte Sachverhaltsermittlung und eine schwere Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Sie verlangt in ihrer Beschwerde die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und die Anweisung an den Gemeinderat, das Verfahren zur Abklärung der gemachten Immissionen fortzuführen. 2.2