In der Folge wurde seitens des Gemeinderats ein Augenschein anberaumt, welcher aufgrund des fehlenden Einverständnisses der Beschwerdegegner 1 und 2 wieder abgesagt wurde. Mit Mail vom 1. August 2024 reichten die Beschwerdegegner 1 und 2 als Beweis für die Nichtexistenz eines Whirlpools und die Unbegründetheit der Vorwürfe betreffend Cheminée Fotos ein, deren Herausgabe an die damalige Immissionsklägerin und heutige Beschwerdeführerin sie verweigerten. Am 14. August 2024 fand unter Ausschluss der heutigen Beschwerdeführerin vor Ort ein Augenschein statt.