Sodann vermutete die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 9. Juli 2024 eine Überschreitung der Belastungsgrenzwerte durch die vorgenommenen Ausbauten auf der Attikaterrasse (montiertes Cheminée sowie Whirlpool inkl. Umwälzpumpe) und verlangte die Einleitung eines Verfahrens auf eine nachträgliche lärmrechtliche Überprüfung der Anlagen auf der Attikaterrasse der Liegenschaft am Q-Weg aaa sowie die Einholung eines Lärmgutachtens auf Kosten der heutigen Beschwerdegegner als Verursacher. In der Folge wurde seitens des Gemeinderats ein Augenschein anberaumt, welcher aufgrund des fehlenden Einverständnisses der Beschwerdegegner 1 und 2 wieder abgesagt wurde.