Mit Plangenehmigung vom tt.mm. 2019 (Beschwerdebeilage 8) ordnete das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Bundesamt für Verkehr, gestützt auf eine Einigung der SBB mit den damaligen Einsprechenden (vgl. Ziffer 8.2.11) unter "7. Diverse Auflagen" Folgendes an: 7.11 Strassenseitige Erschliessung Kiesgrube X/Y Die SBB hat sicherzustellen, dass die EG Q._____ das nachstehende Verkehrsregime auf den beiden Gemeindestrassen S-Strasse und X-Strasse umsetzt: (…)