Insbesondere berufen sie sich auf das Plangenehmigungsverfahren betreffend Schlaufe und Bahnhof Q._____, T._____-Q._____, Leistungssteigerung, in welchem sie mit Einsprache u.a. gefordert hätten, dass das bestehende Durchfahrtsverbot der S-Strasse für Motorwagen und Motorräder (ausgenommen Zubringerdienst Anstösser S-Strasse und T-Strasse), d.h. ab Einfahrt in die S-Strasse ab Kreisel Süd sowie ab Einfahrt in die S-Strasse ab U-Strasse, in die Planvorlage aufzunehmen sei (vgl. Beschwerdebeilage 7). Mit Plangenehmigung vom tt.mm.