4.6.1 Die Beschwerdeführenden machen Rechtssicherheit und Vertrauensschutz geltend. Sie berufen sich dabei auf Einspracherückzüge, die sie auf die Zusicherungen des Gemeinderats auf ein Teilfahrverbot getätigt hätten. Insbesondere berufen sie sich auf das Plangenehmigungsverfahren betreffend Schlaufe und Bahnhof Q.