8 von 11 tion aus der Bevölkerung erwachsen war und deshalb die Verkehrsanordnung zu Unrecht unangefochten in Rechtskraft erwuchs. Diese Situation hat sich geändert: Heute ist der Wille, den (schon immer bestehenden) Anspruch auf richtige Anwendung des SVG und damit das Interesse der Öffentlichkeit an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands durchzusetzen, durch die eingereichten Gemeindeversammlungsbeschlüsse dokumentiert. Dabei ist irrelevant, wie viele oder welche Personen diesen Anspruch konkret geltend machen.