Dem regulären Wohnen seien engste Grenzen gesetzt. Die S- Strasse sei für Schleich-/Ausweichverkehr nicht zuletzt aufgrund des Tempo-30-Regimes nie interessant gewesen. Was die Beschwerdeführenden verkennen würden, sei die Entwicklung der Interessenlage. Während es nach dem Beschluss des fraglichen Verbots vereinzelte Stimmen gewesen seien, welche gegen das Verbot gewesen seien, sei es spätestens seit Dezember 2019 die grosse Mehrheit der Bevölkerung, was durch die entsprechenden Gemeindeversammlungsprotokolle dokumentiert sei. 3. Rechtliche Ausgangslage 3.1