Schon gar nicht ein dasjenige der Anrainer der S-Strasse übersteigendes Interesse. Nicht etwa die Allgemeinheit möchte grundsätzlich sämtliche im Gemeindeeigentum und von der Gemeinde unterhaltenen Strassen bestimmungsgemäss nutzen. Vielmehr handle es sich bei den diversen Wortmeldungen an "Veranstaltungen" der Gemeinde immer um dieselbe kleine Gruppe, welche versuche, das Fahrverbot zu kippen, wobei klar darauf hinzuweisen sei, dass die Strasse mit dem entsprechenden Durchfahrtsverbot eben bestimmungsgemäss sei. Eine Aufhebung des Fahrverbots würde den Grundsatz von Treu und Glauben massivst verletzen. 2.3