Auch die Behauptung des Gemeinderats, dass die einzig Profitierenden von einer Öffnung der S-Strasse die Bewohner der Parzellen ccc, ddd, eee und fff der Gemeinde Q._____ wären, sei ebenfalls viel zu wenig zuverlässig abgestützt. Auch die daraus resultierenden "Berechnungen" des Gemeinderats seien nicht nachvollziehbar. Die Mutmassung des Gemeinderats, wonach mit 43 Fahrzeugen, welche die Abkürzung nehmen könnten, gerechnet werden dürfe, sei massiv untertrieben. Es sei offenkundig, dass kein öffentliches Interesse an der Aufhebung des Fahrverbots bestehe. Schon gar nicht ein dasjenige der Anrainer der S-Strasse übersteigendes Interesse.