Sie machen geltend, dass das 2006 erlassene Fahrverbot auf Zusicherungen basiere, die im Rahmen des Erlasses eines "neuen" Erschliessungsplanes V-Strasse, bzw. den Neubau eines Kreisels an der W-Strasse und des Denner-Neubaus den damaligen Einwendern (und heutigen Beschwerdeführenden) abgegeben worden seien, wodurch die Einsprachen bzw. Einwendungen in jenen Verfahren zurückgezogen worden seien. Eine vergleichbare Situation habe sich rund 12 Jahre später im Rahmen eines eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren präsentiert. In diesem Plangenehmigungsverfahren, in welchem auch die Einwohnergemeinde Q.