Die Beschwerdeführenden verlangen die Aufhebung der am 18. April 2023 publizierten Verkehrsanordnung (Aufhebung Fahrverbot) und die Bestätigung der Verkehrsbeschränkung gemäss Publikation vom 29. Mai 2006. Sie machen geltend, dass das 2006 erlassene Fahrverbot auf Zusicherungen basiere, die im Rahmen des Erlasses eines "neuen" Erschliessungsplanes V-Strasse, bzw. den Neubau eines Kreisels an der W-Strasse und des Denner-Neubaus den damaligen Einwendern (und heutigen Beschwerdeführenden) abgegeben worden seien, wodurch die Einsprachen bzw. Einwendungen in jenen Verfahren zurückgezogen worden seien.