bestimmungsgemäss nutzen möchte. Der Unmut der Bevölkerung habe in der Gutheissung des Überweisungsantrags zur Prüfung der Aufhebung des strittigen Fahrverbots gegipfelt. Überdies verbessere sich die Erreichbarkeit der Autobahn für die Bewohner eines Quartiers von Q._____ mit der Aufhebung des Fahrverbots. Die Anliegen der heutigen Beschwerdeführenden würden durch die Aufhebung kaum beeinträchtigt. Es sei zwar mit von einem Quartier ausgehendem Mehrverkehr zu rechnen, hingegen handle es sich um wenige Liegenschaften bzw. Bewohner, welche auch nur dann von der S-Strasse profitierten, wenn sie die Autobahn von R._____ kommend verlassen oder Richtung S._____ befahren würden. 2.2