2 von 11 "Coop" erlassen worden sei. Bereits im Jahr 2006 sei festgestanden, dass die Anwohner in Anbetracht der vor allem in Sachen Zeitersparnis günstigeren Alternativrouten keinen Durchgangsverkehr zu befürchten hätten und dem Schutz vor Immissionen, der vom Anwohner- und Zubringerverkehr ausgehe, mit Tempo 30 hinreichend Rechnung getragen werde. Das eingeschränkte Fahrverbot sei einzig und allein verfügt worden, um einen Einwendungsrückzug zu bewirken und allfällige aufwändige und kostspielige Beschwerdeverfahren zu verhindern.