Mit Beschluss vom 24. April 2006 ordnete der Gemeinderat ein Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13) für die Einfahrt in die S-Strasse ab Kreisel Süd und die Einfahrt in die S-Strasse ab U- Strasse, ausgenommen Zubringerdienst Anstösser S-Strasse und T-Strasse, an. Am 18. April 2023 publizierte der Gemeinderat die Aufhebung dieses Fahrverbots. Im angefochtenen Beschluss vom 5. August 2024 wies der Gemeinderat die Einsprachen der heutigen Beschwerdeführenden gegen die Aufhebung des Fahrverbots ab, mit der Begründung, dass das ursprüngliche Fahrverbot im Jahr 2006 im Gegenzug zum Einsprache-/Einwendungsrückzug gegen den Bau des östlichen Arms des Kreisels