Damit soll genügend Raum für Gewerberaum reserviert werden. Gleichzeitig sollen die Gewerbebetriebe in ihrem Bestand gesichert und mit einer verlässlichen Grundlage für die Zukunft versehen werden, die es ihnen gestattet, sich betrieblich anzupassen und Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten zu verwirklichen, ohne mit Pflichten zur Rücksichtnahme auf Anwohner konfrontiert zu werden. Folglich sind Wohnbauten aus diesen Zonen fernzuhalten. Abgewichen werden kann davon nur, wenn die Wohnung betrieblich an den fraglichen Standort gebunden ist.