Das Erfordernis der Bindung der Wohnungen an den Betriebsstandort drückt die räumliche Ordnungsvorstellung aus, Wohn- und Arbeitsstätten relativ streng voneinander zu trennen. Das heisst, es gilt sie möglichst in getrennte Nutzungszonen einzuweisen, weil es sich nur in einer ruhigen, von Immissionen möglichst freien Wohnzone angenehm wohnen lässt. Dieses sogenannte Prinzip der Funktionstrennung unterstützt die Bestrebungen, wohnliche Siedlungen nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten und insbesondere Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen wie Luftverschmutzung, Lärm und Erschütterung zu verschonen. Damit soll genügend Raum für Gewerberaum reserviert werden.