" 1. Es wird festgestellt, dass die aktuelle Wohnnutzung der Wohnung im 3. Obergeschoss Liegenschaft R-Strasse (Gebäude bbb, Parzelle aaa) (Mieterin B._____) nicht zonenkonform ist, da ein ausreichender Zusammenhang zu einem vor Ort geführten Gewerbe- oder lndustriebetrieb gemäss § 10 Abs. 1 BNO fehlt. 2. Für die Herstellung des rechtmässigen Zustandes wird eine Frist von 8 Monaten ab Rechtskraft des vorliegenden Entscheids gesetzt. 3. Das Verwaltungsstrafverfahren nach § 160 BauG wird ausdrücklich vorbehalten." B.