Dadurch erhöht sich die anrechenbare Geschossfläche um weitere 169,05 m2 ([3 x 14 m x 1,75 m {Ebene -3}] + [4 x 13,65 m x 1,75 m {Ebene -2}]). Nicht angerechnet werden müssen demgegenüber die offenen Treppenhäuser (Aussentreppen), welche die Ebenen 0 und 1 miteinander verbinden (vgl. AGVE 2003, S. 485 ff.). Demnach ist die anrechenbare Geschossfläche gegenüber der der Bewilligung zugrundeliegenden Ausnützungsberechnung um 202,86 m2 (33,81 m2 + 169,05 m2) auf 3'257,79 m2 (3'054,93 m2 + 202,86 m2) zu erhöhen,