Treppenhaus und Aufzug mehrere anrechenbare Geschosse miteinander, darf die betreffende Grundfläche einmal in Abzug gebracht werden (vgl. AGVE 1999, S. 240 [betreffend Treppenhaus] und AGVE 2003, S. 490 [betreffende Aufzug]). Entgegen den Ausführungen des Gemeinderats in seiner Beschwerdeantwort ist ein Aufzug, der mehrere anrechenbare Geschosse miteinander verbindet, also nicht praxisgemäss einmal anzurechnen, sondern es darf dessen Fläche praxisgemäss einmal in Abzug gebracht werden. Entgegen den Ausführungen der Beschwerdegegnerin in ihrer Beschwerdeantwort spielt es hinsichtlich der Anrechenbarkeit dabei auch keine Rolle, ob der Aufzug ausserhalb des Dämmperimeters liegt.