Mangels Angaben über genaue Lage und Anzahl der erforderlichen Betonsporen kann diese Verfahrensfrage aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschliessend beantwortet werden, ebenso scheidet eine kantonale Zustimmung zum jetzigen Zeitpunkt bereits aus diesem Grund aus. Dies wird die Bauherrschaft rechtzeitig vor der Realisierung mit dem Gemeinderat und den zuständigen kantonalen Stellen (Abteilung für Baubewilligungen BVU) zu klären haben. Die entsprechenden Pläne sind dem Gemeinderat rechtzeitig vor dem Baustart des Grabenaushubs im Bereich des F-Bachs zur Genehmigung einzureichen. 4.4