Auch die Beschwerdeführenden werden in diesen Prozess miteinzubeziehen sein, zumal die zu ergreifenden Massnahmen aller Voraussicht nach auch in ihr Grundeigentum eingreifen werden. Einer fachlichen Überprüfung des Detailkonzepts durch den Gemeinderat bedarf es indes nicht, womit der entsprechende Antrag der Beschwerdeführenden insofern abzuweisen ist und auf die von den Beschwerdeführenden diesbezüglich geforderte Ergänzung der Baufreigabe verzichtet werden kann. 4.3