Die (fachliche) Überprüfung des Detailkonzepts bezüglich dieser Massnahmen liegt aber – wie der Gemeinderat zutreffend festhält – nicht in der Verantwortung der Baubewilligungsbehörde, der hierzu auch die erforderlichen Kenntnisse fehlen. Mit der Anordnung der unter den Parteien mittlerweile unbestrittenen Massnahmen sowie der zusätzlichen Verpflichtung zur Begleitung der Bauarbeiten durch ein unabhängiges geotechnisches Fachbüro, das auch in Verständigung mit den Beschwerdeführenden zu beauftragen sein wird, ist der Gemeinderat seinen (präventiven) Kontrollpflichten bezüglich der Hangsicherung hinreichend nachgekommen.