RRB] 2023-000848 vom 28. Juni 2023 (Erw. 5) denn auch fest, dass es nicht Aufgabe der Baupolizeibehörde sei – und sie selber sei auch nicht kompetent dafür –, die technische Ausführung eines Bauvorhabens und die statischen Berechnungen zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, wenn ein fachkundiges Büro dafür verantwortlich zeichne. Das Risiko einer allenfalls fehlerhaften Bauausführung trage allemal die Bauherrschaft. Die Baupolizeibehörde könne aber eine fachliche Begleitung verlangen, wenn dies aufgrund der sich stellenden Fachfragen nötig erscheine (vgl. auch EBVU 23.426 / 23.405 vom 13. Dezember 2023, Erw. 4 [publ. in: www.ag.ch/agve]).