Kommt es aufgrund dieser Beurteilung nicht zu einer vollumfänglichen Gutheissung von Subeventualantrag 3 der Beschwerde, halten die Beschwerdeführenden nach dem Gesagten an ihrem Antrag auf Aufhebung der Baufreigabe und Rückweisung der Sache an den Gemeinderat zur Prüfung und Verfügung der im Bericht E._____ genannten Auflagen fest. Diesfalls wäre somit auch zu Antrag 2 der Beschwerde ein Entscheid zu fällen. 4. Prüfung Detailkonzept 4.1 Es stellt sich somit zunächst die Frage, ob das Detailkonzept der Sicherungsmassnahmen – wie von den Beschwerdeführenden beantragt – durch den Gemeinderat zu prüfen ist. 4.2