2. Die Verpflichtung der Beschwerdegegnerin durch die Beschwerdeinstanz, der Vorinstanz und den Beschwerdeführenden vor Baustart ein bauliches Detailkonzept der Sicherungsmassnahmen gemäss Bericht E._____ (Ziffer 4) im Böschungsfussbereich auf Parzelle ddd mittels Einbau von Betonsporen zur Verdübelung der potentiellen Gleitflächen zur Prüfung einzureichen (unter fachtechnischer Dimensionierung der Massnahmen); 3. Die Verpflichtung der Beschwerdegegnerin durch die Beschwerdeinstanz, vor Baustart des Grabenaushubs der Beschwerdegegnerin 2/Vorinstanz die erfolgte bauliche Umsetzung der Hangsicherung auf Parzelle ddd mittels Baudokumentation nachzuweisen;