2 von 7 1. Alinea) nicht zur Prüfung des baulichen Detailkonzepts zu verpflichten, da mit der Baufreigabe die Auflage verbunden sei, dass ein unabhängiges geotechnisches Fachbüro zu beauftragen sei, welches die Arbeiten begleite. Es genüge somit, wenn die Gemeinde über die baulichen Massnahmen in Kenntnis gesetzt werde.