• die Lage der in der Böschung im Böschungsfussbereich auf Parzelle ddd einzubringenden Betonsporen sei auf die bestehende Bacheindolung abzustimmen; • vor Baustart des Grabenaushubs sei der Vorinstanz die erfolgte bauliche Umsetzung der Hangsicherung auf Parzelle ddd mittels Einbringung von Betonsporen mittels Baudokumentation nachzuweisen; • den anschliessenden Grabenaushub sei etappiert im Pilgerschrittverfahren vorzunehmen.