2.3.1 Die Beschwerdeführenden erachten diese Massnahmen als ungenügend. Sie machen geltend, gemäss einem von ihnen selbst in Auftrag gegebenen geologischen Bericht (Bericht der E._____ AG vom 11. April 2024 [im Folgenden: Bericht E._____]), der auf einer ebenfalls durch sie selbst in Auftrag gegebenen Vermessung der Böschung auf ihrer Parzelle basiere, sei die Standsicherheit der Böschung auf ihrer Parzelle im Zusammenhang mit dem zur Diskussion stehenden Bauprojekt nicht hinreichend gewährleistet. Sie beantragen daher in der Hauptsache, die angefochtene Baufreigabe sei ersatzlos aufzuheben (Antrag 1). Eventualiter sei die Sache an den Gemeinderat zur Überprüfung des Berichts E.__