Mit Entscheid vom 13. Dezember 2022 bewilligte der Gemeinderat das Bauvorhaben, allerdings ohne Baufreigabe. Für deren Erteilung forderte er u.a. in teilweiser Gutheissung der Einwendung der heutigen Beschwerdeführenden die Einreichung eines geologischen Gutachtens zur Feststellung der ausreichenden Sicherung der Böschungen entlang des neu zu erstellenden Bachlaufs.