Ebenfalls Gegenstand des Bauvorhabens der Beschwerdegegnerin bildet die Ausdolung und Renaturierung des im südlichen Bereich von Parzelle bbb verlaufenden, heute eingedolten F-Bachs. Aufgrund der auf der Parzelle der Beschwerdeführenden bestehenden, mehrere Meter hohen Böschung im grenznahen Bereich und des geringen Abstands des ausgedolten Bachs bzw. der entsprechenden Uferböschungen zur gemeinsamen Grenze, äusserten die Beschwerdeführenden bereits im Rahmen ihrer Einwendung gegen das Baugesuch Bedenken bezüglich einer Beeinträchtigung der Standfestigkeit der Böschung auf ihrer Parzelle durch das Bauvorhaben und forderten die Abklärung entsprechender Sicherungsmassnah-