Die Parzelle ddd der Beschwerdeführenden liegt südlich von Parzelle bbb, auf der die Beschwerdegegnerin die Erstellung von vier Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage vorsieht. Ebenfalls Gegenstand des Bauvorhabens der Beschwerdegegnerin bildet die Ausdolung und Renaturierung des im südlichen Bereich von Parzelle bbb verlaufenden, heute eingedolten F-Bachs.