Explizit wird zudem festgehalten, dass die Ausführungen zur Gästetoilette nur die "bewährte Praxis" wiedergegeben (vgl. GSLI-Pla- nungshilfe, 9). Eine solche unverbindliche Planungshilfe taugt damit nicht als gesetzliche Grundlage für die Erstellungspflicht für Gästetoiletten in Gastronomiebetrieben, was denn auch der anerkannten kantonalen Rechtsprechung entspricht (vgl. erwähnter EBVU 10.542 vom 25. Februar 2011, S. 18).